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29.11.2023 03:16:09
Im Rahmen der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Teilrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG, SR 520.1) sind alle zehn Jahre Kontrollen bei den Schutzräumen durchzuführen. Die nächste Kontrolle in Dallenwil ist für dieses Jahr 2023 vorgesehen und wird durch kantonale Stellen bewerkstelligt.
Im Dallenwiler Gemeindegebiet gilt es über 165 Schutzräume zu prüfen. Aufgrund des grossen Umfangs hat der Kanton entschieden, die Arbeiten an ein externes Kontrollorgan zu vergeben. Der Auftrag wurde an die Firma Abri Audit AG, Zürich übertragen. Das Unternehmen hat über 50 Jahre Erfahrung mit Schutzbauten und ist auf Schutzraumkontrollen spezialisiert.
Die periodische Schutzraumkontrolle
Abri Audit AG wird Kontakt mit Hauseigentümer aufnehmen
Die betroffenen Hauseigentümerinnen und Eigentümer oder die zuständigen Verwaltungen, werden vorgängig schriftlich für eine Terminvereinbarung kontaktiert und über die nötigen Vorkehrungen informiert. So müssen die Schutzräume inklusive der dazugehörigen Infrastruktur, wie beispielsweise Ventilationsgeräte oder Notausstiege, zum vereinbarten Termin für die Kontrolleure frei zugänglich sein.
Im Grundsatz fallen bei Mängeln keine Kosten zu Lasten der Eigentümer an, ausser man stellt ein unsachgemässer Gebrauch fest.
Hier www.nw.ch/psk erhalten Sie weitere Informationen zur Schutzraumkontrolle.
Danke für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Kontakt:
Kanton Nidwalden
Amt für Militär und Zivilschutz
Ressort Infrastruktur
Kantonsstrasse 5, PF 1247
6371 Stans - Oberdorf
Tel. +41 41 618 43 55
Mail psk@nw.ch
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