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Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Schweizer Staatsangehörige

Für die Abmeldung benötigen wir die Wegzugsadresse inkl. Wegzugsort. Die Meldung hat innert 14 Tagen, ab effektivem Wegzug von Dallenwil zu erfolgen. Sie haben folgende Möglichkeiten Ihren Wegzug von Dallenwil zu melden:

- Persönliche Abmeldung am Schalter der Gemeindeverwaltung Dallenwil (bitte mitbringen: Amtlicher Ausweis und Niederlassungsausweis)

- via eUmzugCH

Wegzüge ins Ausland müssen zwingend am Schalter der Gemeindeverwaltung Dallenwil gemeldet werden. Wir bitten Sie, sich mindestens zwei Wochen vor der Ausreise mit uns in Verbindung zu setzen.

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.



Ausländische Staatsangehörige

Bitte melden Sie sich direkt bei der Migration Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6370 Stans, Tel. 041 618 44 90 / migration@nw.ch



Allgemeine Hinweise

Feuer- und Elementarversicherung 
für Gebäude und Mobiliar sind im Kanton Nidwalden obligatorisch. Zuständig ist die Nidwaldner Sachversicherung, Riedenmatt 1, 6370 Stans, Tel. 041 618 50 50.

Wehrdienstpflichtige 
haben sich zudem innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, Tel. 058 467 56 13, unter Vorlage des Dienstbüchleins, abzumelden.

Zivilschutzpflichtige 
haben sich zudem beim Amt für Bevölkerungsschutz Nidwalden, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, Tel. 058 467 56 00,  unter Vorlage des Dienstbüchleins, abzumelden.

Hundehalter / Hunderhalterin 
Das Amt für Justiz, Hundekontrolle Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, Tel. 041 618 44 81 / justizamt@nw.ch führt das Hundeverzeichnis der im Kanton Nidwalden registrierten Hunde. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der externen Hundedatenbank AMICUS. Weiter ist das Amt zuständig für das Veranlagen und den Bezug der Hundesteuer.

Zugehörige Objekte

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