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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB (extern)

Weitere Informationen finden Sie unter Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.

Seit 1. Januar 2013 ist gesamtschweizerisch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Das Gesetz stellt die Selbstbestimmung jedes Individuums ins Zentrum und löst das bis anhin starre Massnahmesystem durch zielgerichtete Bestandschaften ab.

Im Kanton Nidwalden gibt es eine Fachbehörde im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz: die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) mit Sitz in Stans. Entscheide der KESB werden im 3-er Kollegium getroffen. Die Mitglieder des Kollegiums kommen aus verschiedenen Fachbereichen: Recht, Sozialarbeit, Medizin, Pädagogik.

Unterstützt wird das Kollegium von den unterstützenden Diensten bestehend aus Sekretariat, Rechnungsprüfung, Fachperson Recht und Fachperson Sozialarbeit.

Die wichtigsten Aufgaben der KESB

• Abklärungen von Anträgen und Gefährdungsmeldungen betreffend Kinder und Erwachsene
• Anordnung und Aufhebung von Massnahmen, inklusive fürsorgerische Unterbringung
• Zusammenarbeit mit den Berufsbeiständen und den privaten Mandatsträgern, sowie deren  Instruktion
• Klärung der elterlichen Sorge und Regelung des Unterhaltes bei Kindern und Jugendlichen
• Regelung von Vorsorgeaufträgen, Patientenverfügungen und der gesetzlichen Vertretung bei Urteilsunfähigkeit

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB (extern)
Stansstaderstrasse 54
Postfach 1251
6371 Stans
Tel. 041 618 76 40
Fax 041 618 76 41
kesb@nw.ch

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