Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB (extern)
Weitere Informationen finden Sie unter Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Seit 1. Januar 2013 ist gesamtschweizerisch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Das Gesetz stellt die Selbstbestimmung jedes Individuums ins Zentrum und löst das bis anhin starre Massnahmesystem durch zielgerichtete Bestandschaften ab. Seit Jahresbeginn 2013 gibt es im Kanton Nidwalden eine Fachbehörde im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz: die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) mit Sitz in Stans. Die KESB löst die Vormundschaftsbehörden in den Gemeinden ab. Entscheide der KESB werden im 3-er Kollegium getroffen. Die Mitglieder des Kollegiums kommen aus verschiedenen Fachbereichen: Recht, Sozialarbeit, Medizin, Pädagogik. Unterstützt wird das Kollegium von den unterstützenden Diensten bestehend aus Sekretariat, Rechnungsprüfung, Fachperson Recht und Fachperson Sozialarbeit. Die wichtigsten Aufgaben der KESB NEU… WIE BISHER… Scheuen Sie sich nicht, die KESB zu kontaktieren. Die KESB verseht ihre Arbeit als Dienstleistung an der Gesellschaft und freut sich auf Ihre Kontaktnahme.
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