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29.03.2024 08:37:59


Prämienverbilligung Krankenversicherung

Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle
Verantwortlich: Niederberger-Imboden, Corinne

Die Krankenversicherer erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Die Prämienverbilligung soll bei den in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebenden Personen die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung vermindern.

Der Antrag auf Prämienverbilligung muss bis Ende April bei der Ausgleichskasse Nidwalden, Stansstaderstrasse 88, 6370 Stans, eingereicht werden. Später eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.

 

Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Internetseite der Ausgleichskasse.


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