Einbürgerungsverfahren
Zuständiges Amt: Amt für Justiz (extern) Über die Erteilung beziehungsweise die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes entscheidet:
Auf Stufe der Gemeinde wird das Verfahren bis zur Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes abgeschlossen.
Preis: gemäss Gebührentarif Bürgerrechtsgesetz
|