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Gemeinde Dallenwil

Gelegenheitswirtschaft

Zuständiges Amt: Sekretariat des Gemeinderates
Verantwortlich: Vontobel, Lars

Wer gegen Entgelt an öffentlichen Anlässen Speisen oder Getränke abgibt, benötigt eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft.

Das Gesuchsformular ist rechtzeitig, spätestens einen Monat vor der Durchführung des Anlasses, bei der Gemeindeverwaltung zu Handen des Gemeinderates einzureichen.

Die Erteilung der Bewilligung wird mit Bedingungen und Auflagen verbunden.

Weitere Informationen zum Thema Jugendschutz erhalten Sie bei Jugendschutz veranstalten
Veranstaltungen mit Schallemissionen über 93 dB(A) gemäss Schall- und Laserverordnung müssen mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Kantonspolizei Nidwalden angemeldet werden.

 

Checkliste Jugendschutz

Brandschutz bei Anlässen

jugendschutz-zentral.ch


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Name Laden
Gesuch Gelegenheitswirtschaft (doc, 499.7 kB)
Musterkonzept Anlass Dallenwil (docx, 150.6 kB)


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