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Gemeinde Dallenwil

Wirtschaftliche Sozialhilfe


Jede Person kann in eine Situation geraten, in der Hilfe notwendig wird. Die Hilfeleistung kann in Form einer Beratung, Begleitung, Vermittlung oder finanzieller Unterstützung angeboten werden. In solchen Notlagen ist im Kanton Nidwalden das kantonale Sozialamt erste Kontaktadresse.

Betroffene Personen können sich direkt an das kantonale Sozialamt Nidwalden, Engelbergstrasse 34, 6370 Stans, wenden. Der Erstkontakt erfolgt mittels Telefon: 041 618 75 50 oder per E-Mail sozialamt@nw.ch.

Das kantonale Sozialamt Nidwalden bietet folgende professionelle Beratungsstellen an:

  • Sozialberatung und Existenzsicherung
  • Alimenteninkasso und -bevorschussung
  • Jugend- und Elternberatung
  • Beratungsstelle für Suchtfragen
  • Kinder- und Erwachsenenschutz


Diese erbringen ihre Dienstleistungen und Beratungstätigkeiten in der erforderlichen Diskretion und vermitteln Klienten an die richtigen Institutionen. Bei Anspruchsberechtigung auf wirtschaftliche Sozialhilfe oder Alimentenbevorschussung erfolgt eine Antragstellung an die kommunale Sozialbehörde, d. h. in unserer Gemeinde an den Gemeinderat Dallenwil. Sie hat über die entsprechenden Anträge zu befinden und die notwendige finanzielle Unterstützung zu gewähren.


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