Erbenbescheinigung
Mit der Erbenbescheinigung kann beim Grundbuchamt auch der Eigentumsübergang auf die Erben eingetragen werden.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Erbschaftsamt / kommunale Teilungsbehörde | 041 629 77 99 | dallenwil@nw.ch |