GelegenheitswirtschaftWer gegen Entgelt an öffentlichen Anlässen Speisen oder Getränke abgibt, benötigt eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft. Das Gesuchsformular ist rechtzeitig, spätestens einen Monat vor der Durchführung des Anlasses, bei der Gemeindeverwaltung zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Die Erteilung der Bewilligung wird mit Bedingungen und Auflagen verbunden. Weitere Informationen zum Thema Jugendschutz erhalten Sie bei Jugendschutz veranstalten
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