Willkommen auf der Website der Gemeinde Dallenwil



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4

Gelegenheitswirtschaft

Zuständiges Amt:Sekretariat des Gemeinderates

Wer gegen Entgelt an öffentlichen Anlässen Speisen oder Getränke abgibt, benötigt eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft.

Das Gesuchsformular rechtzeitig, spätestens einen Monat vor der Durchführung des Anlasses bei der Gemeindeverwaltung zu Handen des Gemeinderates einzureichen.

Die Erteilung der Bewilligung wird mit Bedingungen und Auflagen verbunden.

Alkoholabgabeverbot an Jugendliche

  • Die Abgabe von nicht gebrannten alkoholhaltigen Getränken (Bier, Wein etc.) an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.
  • An Jugendliche unter 18 Jahren ist die Abgabe von gebrannten Wassern (Schnaps) und von Getränken, die gebrannte Wasser enthalten, verboten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei "Jugendschutz veranstalten".

Verantwortlich Telefon
Vontobel, Lars 041 629 77 92

Onlinedienst Online Bestellen Laden Info
Benützung Mehrzweckanlage Steini     (pdf, 100.4 kB)
Gesuch Gelegenheitswirtschaft     (dot, 1294.3 kB)


zur Übersicht



Druck VersionPDF