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Gemeinde Dallenwil

Todesfall

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich: Niederberger-Imboden, Corinne

Jeder Todesfall ist innert 2 Tagen dem Zivilstandsamt des Todesortes anzuzeigen.
Das Spital und die Wohnheime melden einen Todesfall schriftlich dem zuständigen Zivilstandsamt. Die Verwaltung stellt dem Zivilstandsamt den ärztlichen Todesschein direkt zu. Die Angehörigen können das Familienbüchlein per Post zustellen.

Ein zu Hause eingetretener Todesfall melden die nächsten Angehörigen, unter Vorlage des ärztlichen Todesscheines und des Familienbüchleins, persönlich beim Zivilstandsamt des Todesortes.

Bestellungen von schweizerischen und internationalen Todesscheinen können Sie aufgeben via Tel. 041 618 72 60 oder via zivilstandsamt@nw.ch .

Pfarramt
Für die kirchliche Bestattung nehmen die Hinterbliebenen mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt auf. Bei einer Urnenbestattung ist zu beachten, dass zuerst das Datum für die Kremation festgelegt wird.

Friedhofverwaltung
Das Bestattungsinstitut Josef Flury, Tottikonstrasse 62, 6370 Stans, Tel. 041 610 56 39, besorgt die Einsargung und die Überführung des Leichnams in die Totenkapelle oder ins Krematorium.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofverwaltung auf der Gemeindeverwaltung Dallenwil, Stettlistrasse 1a, 6383 Dallenwil, Tel. 041 629 77 99.

Kommunale Teilungsbehörde
Bei jedem Todesfall ist die kommunale Teilungsbehörde am Wohnsitz der/des Verstorbenen verpflichtet, ein Nachlassinventar zu Handen der Steuerbehörde aufzunehmen. Die kommunale Teilungsbehörde setzt sich in jedem Fall mit den Hinterbliebenen in Verbindung. Vorhandene Testamente, Ehe- und Erbverträge sind unverzüglich nach dem Todesfall im Original ungeöffnet der kommunalen Teilungsbehörde zu übergeben.


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