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Gemeinde Dallenwil

Umzug innerhalb der Gemeinde

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich: Niederberger-Imboden, Corinne

Schweizer Staatsangehörige
Sie haben folgende Möglichkeiten den Umzug innerhalb der Gemeinde Dallenwil innert 14 Tagen zu melden:

- Meldung am Schalter der Gemeindeverwaltung Dallenwil

- Telefonisch an die Gemeindeverwaltung Dallenwil Tel. 041 629 77 99

- via eUmzugCH 

- via Online-Dienst der Gemeinde Dallenwil

Die Adressänderung innerhalb von Dallenwil ist kostenlos.
 

Ausländische Staatsangehörige
Bitte melden Sie sich direkt beim Amt für Migration Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6370 Stans, Tel. 041 618 44 90 / migration@nw.ch


Allgemeine Hinweise:
Feuer- und Elementarversicherung für Gebäude und Mobiliar sind im Kanton Nidwalden obligatorisch. Zuständig ist die Nidwaldner Sachversicherung, Riedenmatt 1, 6370 Stans, Tel. 041 618 50 50.

Wehrdienstpflichtige haben sich zudem innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, Tel. 058 467 56 13, unter Vorlage des Dienstbüchleins, umzumelden.

Zivilschutzpflichtige haben sich zudem beim Amt für Bevölkerungsschutz Nidwalden, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, Tel. 058 467 56 00, unter Vorlage des Dienstbüchleins, umzumelden.

Hundehalter / Hundehalterin 
Das Amt für Justiz, Hundekontrolle Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, Tel. 041 618 44 81 / justizamt@nw.ch führt das Hundeverzeichnis der im Kanton Nidwalden registrierten Hunde. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der externen Hundedatenbank AMICUS. Weiter ist das Amt zuständig für das Veranlagen und den Bezug der Hundesteuer.


Online-Dienste

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