Umzug innerhalb der Gemeinde
Sie haben folgende Möglichkeiten den Umzug innerhalb der Gemeinde Dallenwil innert 14 Tagen zu melden:
- Persönliche Meldung bei der Gemeindeverwaltung Dallenwil
bitte mitbringen / mitteilen:
- Amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
- Ausländerausweis bei Ausländern
- Kopie Miet- oder Kaufvertrag
- Datum der Adressänderung
- neue Adresse
- Wohnpartner / Untermieter
- via eUmzugCH
Die Adressänderung innerhalb von Dallenwil ist kostenlos.
Allgemeine Hinweise:
Feuer- und Elementarversicherung
für Gebäude und Mobiliar sind im Kanton Nidwalden obligatorisch. Zuständig ist die Nidwaldner Sachversicherung, Riedenmatt 1, 6370 Stans, Tel. 041 618 50 50.
Wehrdienstpflichtige
haben sich zudem innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, Tel. 058 467 56 13, unter Vorlage des Dienstbüchleins, umzumelden.
Zivilschutzpflichtige
haben sich zudem beim Amt für Bevölkerungsschutz Nidwalden, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, Tel. 058 467 56 00, unter Vorlage des Dienstbüchleins, umzumelden.
Hundehalter / Hundehalterin
Das Amt für Justiz, Hundekontrolle Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, Tel. 041 618 44 81 / justizamt@nw.ch führt das Hundeverzeichnis der im Kanton Nidwalden registrierten Hunde. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der externen Hundedatenbank AMICUS. Weiter ist das Amt zuständig für das Veranlagen und den Bezug der Hundesteuer.
Zugehörige Objekte
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Merkblatt Zuzug, Umzug, Wegzug (PDF, 167.73 kB) | Download | 0 | Merkblatt Zuzug, Umzug, Wegzug |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 629 77 99 | dallenwil@nw.ch |