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Identitätskarte


Identitätskarte

Seit dem 01. März 2010 wird die Identitätskarte durch das Amt für Justiz, Passbüro, ausgestellt. Um eine neue Identitätskarte zu beantragen ist eine persönliche Vorsprache zwingend notwendig. Die Antragsstellende Person kann sich telefonisch unter 041 618 44 70 / 71 oder im Internet unter www.schweizerpass.ch anmelden und einen Termin reservieren. Das Passfoto für die Identitätskarte wird durch das Amt für Justiz, Passbüro, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans vor Ort erstellt.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen zusammen mit mindestens einem Elternteil, beziehungsweise Inhaber der elterlichen Sorge beim Amt für Justiz vorsprechen.

Die alten Ausweisdokumente oder eine Verlustmeldung einer schweizerischen Polizeidienststelle sind bei der persönlichen Vorsprache vorzulegen.

Nach der persönlichen Vorsprache ist mit einer Ausstellungsdauer von maximal 10 Arbeitstagen zu rechnen.

Neue Kriterien für die Annahme von Fotos für Identitätskarten. Fotos, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden zurückgewiesen.


Gebühren und GültigkeitGebührenGültigkeit
Pass, ErwachseneFr. 140.0010 Jahre
Pass, Kinder (bis 18 Jahre)Fr. 60.005 Jahre
Identitätskarte, ErwachseneFr. 65.0010 Jahre
Identitätskarte, Kinder (bis 18 Jahre)Fr. 30.005 Jahre
Kombi-Angebot (Pass/IDK) ErwachseneFr. 148.0010 Jahre
Kombi-Angebot (Pass/IDK) Kinder (bis 18 Jahre)Fr. 68.005 Jahre
Provisorischer PassFr. 100.00max. 12 Monate


Die Gebühren für die ordentlichen Ausweise sind bei der persönlichen Vorsprache zu bezahlen. Zuzüglich werden pro Ausweis Portokosten von zur Zeit Fr. 5.00 für die eingeschriebene Briefsendung erhoben.

Verantwortlich
Kanton Nidwalden

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