Gemeinderats-Erneuerungswahlen 28.04.2024
Gemäss Wahlanordnung vom 28. Februar 2024 sind fristgerecht bis Montag, 11. März 2024, 12.00 Uhr folgende Wahlvorschläge eingetroffen. Sämtliche Wahlvorschläge entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die Wahlfähigkeit aller Vorgeschlagenen ist gegeben.
Kandidatinnen/Kandidaten als Mitglieder des Gemeinderates für die Amtsdauer 2024 - 2028
Die Gesamtzahl der Vorgeschlagenen übersteigt die Zahl der zu besetzenden drei Sitze. Für die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates findet am Sonntag, 28. April 2024 ein Wahlgang an der Urne statt. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 9. Juni 2024 statt.
Kandidatinnen als Gemeindepräsidentin für die Amtsdauer 2024 - 2026
Da für das Amt der Gemeindepräsidentin zwei Wahlvorschläge vorliegen, findet am Sonntag, 28. April 2024 ein Wahlgang an der Urne statt. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 9. Juni 2024 statt.
Kandidat als Gemeindevizepräsident für die Amtsdauer 2024 - 2026
Da für das Amt des Gemeindevizepräsidenten nur ein Wahlvorschlag vorliegt, wird die Erklärung der stillen Wahl durch den Gemeinderat erfolgen. Datum der Neuigkeit 12. März 2024
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