Feuerverbot
Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot in den Kantonen Ob- und Nidwalden
Die anhaltende Trockenheit und geringe Niederschläge haben die Brandgefahr in Wäldern und Wiesen massiv erhöht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Ob- und Nidwalden ab Freitag, 10. Juli 2026, 12.00 Uhr für das ganze jeweilige Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. (Gefahrenstufe 4 von 5).
Besten Dank für ihre Kenntnisnahme und Unterstützung bei der Umsetzung. Für allfällige Fragen stehen wir, zusammen mit dem Amt für Wald und Naturgefahren Nidwalden, gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
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| Plakat Feuerverbot_2026 (PDF, 179 kB) | Download | 0 | Plakat Feuerverbot_2026 |