Die Politische Gemeinde Dallenwil
Die Organisation der Politischen Gemeinde ist in der Kantonsverfassung, im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung umschrieben. Sie befasst sich mit allen in der Gesetzgebung umschriebenen örtlichen Angelegenheiten. Ihre Organe sind die Gemeindeversammlung, der Gemeinderat, die Finanzkommission sowie die Kommissionen des Gemeinderates.
Die Gemeindeversammlung (Legislative)
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Jährlich finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt. Das Hauptgeschäft der Frühjahrsgemeindeversammlung bildet die Verabschiedung der Jahresrechnung,während bei der Herbstgemeindeversammlung über den Voranschlag und den Gemeindesteuerfuss des kommenden Jahres entschieden wird. Die Gemeindeversammlung findet in der Regel in der Mehrzweckanlage Steini, Dallenwil, statt und wird durch den Gemeindepräsidenten geleitet. Teilnahmeberechtigt sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner.
Urnenabstimmungen
Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene finden statt, wenn sie der Gemeinderat anordnet oder wenn dies ein Zwanzigstel der Aktivbürger schriftlich verlangt. Auf Urnenabstimmungen innerhalb der Gemeindeversammlung wird auf der Traktandenliste zur entsprechenden Gemeindeversammlung speziell hingewiesen. In solchen Fällen ist eine briefliche Stimmabgabe oder Stellvertretung nicht möglich.
Ausübung des Stimmrechts
Informationen betreffend die Ausübung des Stimmrechts (persönliche bzw. briefliche Stimmabgabe sowie Stellvertretungsmöglichkeiten) entnehmen Sie bitte dem Stimmrechtsausweis, welcher jeweils zusammen mit den Abstimmungsunterlagen zugestellt wird.
Abstimmungs-/Wahllokal
Sofern Sie Ihren Stimmzettel persönlich abgeben möchten, so können Sie dies bei der Gemeindeverwaltung Dallenwil, oder im Restaurant Alpenhof, Wiesenberg, am Abstimmungssonntag von 09.30 bis 11.00 Uhr tun.
Der Gemeinderat (Exekutive)
Der Gemeinderat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Politischen Gemeinde. Er besteht aus fünf Mitgliedern. Sie sind auf 4 Jahre gewählt. Die Wahlen in den Gemeinderat sind so festgesetzt, dass alle zwei Jahre drei bzw. zwei Mitglieder zu wählen sind. Die Gemeinderäte erfüllen ihre Aufgaben im Nebenamt. Der Rat ist insbesondere zuständig für den Vollzug der ihm durch das übergeordnete Recht übertragenen Aufgaben sowie für die Vertretung der Gemeinde nach aussen. Er setzt die Gemeindebeschlüsse um und besorgt sämtliche Gemeindeangelegenheiten, soweit diese nicht ausdrücklich einem anderen Organ der Gemeinde übertragen sind.
Nach der geltenden Gemeindeordnung gliedert sich der gemeinderätliche Geschäftsbereich in die Ressorts Abstimmungen, Bestattungen, Bildung, Einbürgerungen, Feuerwehr, Finanzen, Soziales, Gesundheit, Hochbau, Krisen- und Katastrophenstab, Kultur, Land- und Forstwirtschaft, Liegenschaften, öffentlicher Verkehr und Tourismus, Personal, Planung, Polizei, Tiefbau, Umweltschutz, Vormundschaft, Wasserbau, Wohnungswesen, Zivilschutz und Militär.
Dem Gemeinderat steht der Gemeindepräsident vor.
Kommissionen
Die durch die Gemeindeversammlung gewählte Finanzkommission prüft die Jahresrechnung, nimmt zum Voranschlag, zur Festsetzung des Gemeindesteuerfusses und zu allen die Gemeindefinanzen berührenden Geschäften der Gemeindeversammlung Stellung. Zur Erledigung der vielfältigen Aufgaben bestimmt der Gemeinderat weitere Kommissionen. Diese bereiten die Geschäfte zu Handen des Gemeinderates vor. Die Kommissionen werden in der Regel von den zuständigen Ressortverantwortlichen geführt. Die Kommissionen verfügen über keine eigenen Finanzkompetenzen.
Ortsparteien
Die in der Gemeinde Dallenwil aktiven politischen Parteien engagieren sich sehr zum Wohle unserer Gemeinde. In der Regel werden die Behördenmitglieder aus ihren Reihen gestellt. Die politischen Parteien sind aber auf aktive Mitglieder angewiesen.
Weitere öffentlichrechtliche Körperschaften
Neben der Politischen Gemeinde gibt es in der Gemeinde Dallenwil weitere öffentlich-rechtliche Körperschaften, welche verschiedene Aufgaben zum Wohl der Allgemeinheit wahrnehmen.
Die Römisch-katholische Kirchgemeinde wird von den katholischen Konfessionsangehörigen der Gemeinde Dallenwil gebildet. Sie verfügt über eine eigene Steuerhoheit.
Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde fasst das ganze Kantonsgebiet in einer einzigen Kirchgemeinde zusammen. Nebst Stans, Stansstad, Ennetmoos, Oberdorf und Wolfenschiessen gehört Dallenwil zum Gemeindekreis Stans. Die evang.-ref. Kirchgemeinde verfügt über eine eigene Steuerhoheit.