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Erbschaftsamt / kommunale Teilungsbehörde

Bei jedem Todesfall ist das Erbschaftsamt am Wohnsitz der/des Verstorbenen verpflichtet, ein Nachlassinventar zu Handen der Steuerbehörde aufzunehmen. Das Erbschaftsamt Dallenwil setzt sich in jedem Fall mit den Hinterbliebenen schriftlich in Verbindung. Vorhandene Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Ehe- und Erbverträge) sind unverzüglich nach dem Todesfall im Original ungeöffnet dem Erbschaftsamt zu übergeben.

Kontakt

Erbschaftsamt / kommunale Teilungsbehörde
Stettlistrasse 1a
6383 Dallenwil
Tel. 041 629 77 99
dallenwil@nw.ch

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