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Freiwillige Trennung

Eine freiwillige Trennung bedeutet eine Änderung Ihrer Personendaten.

Gemäss Art. 4 Abs. 3 und Art. 5 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt NAG (122.1) in Verbindung mit §1 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt NAV sind Sie verpflichtet, Änderungen Ihrer Personendaten innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle Dallenwil zu melden.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular freiwillige Trennung bringen Sie entweder persönlich am Schalter vorbei, senden uns dieses per Post zu oder werfen es in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung Dallenwil.

Bei Fragen können Sie gerne mit der Einwohnerkontrolle Dallenwil Kontakt aufnehmen, Tel. 041 629 77 99.

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