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Gemeinde Dallenwil

Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.


Schweizer Staatsangehörige
Für die Abmeldung benötigen wir die Wegzugsadresse inkl. Wegzugsort. Die Meldung hat innert 14 Tagen, ab effektivem Wegzug von Dallenwil zu erfolgen. Sie haben folgende Möglichkeiten Ihren Wegzug von Dallenwil zu melden:
  • Persönliche Abmeldung am Schalter der Gemeindeverwaltung Dallenwil (bitte mitbringen: Amtlicher Ausweis und Niederlassungsausweis)
  • via eUmzugCH

Wegzüge ins Ausland müssen zwingend am Schalter der Gemeindeverwaltung Dallenwil gemeldet werden. Wir bitten Sie, sich mindestens zwei Wochen vor der Ausreise mit uns in Verbindung zu setzen.

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.



Ausländische Staatsangehörige
Bitte melden Sie sich direkt beim Amt für Migration Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6370 Stans, Tel. 041 618 44 90 / migration@nw.ch

Aktionen
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Verantwortliche Person: Corinne Niederberger-Imboden
Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle

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