Gelegenheitswirtschaft
Wer gegen Entgelt an öffentlichen Anlässen Speisen oder Getränke abgibt, benötigt eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft.
Das Gesuchsformular ist rechtzeitig, spätestens einen Monat vor der Durchführung des Anlasses, bei der Gemeindeverwaltung zu Handen des Gemeinderates einzureichen.
Die Erteilung der Bewilligung wird mit Bedingungen und Auflagen verbunden.
Weitere Informationen zum Thema Jugendschutz erhalten Sie bei Jugendschutz veranstalten
Veranstaltungen mit Schallemissionen über 93 dB(A) gemäss Schall- und Laserverordnung müssen mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Kantonspolizei Nidwalden angemeldet werden.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sekretariat des Gemeinderates | 041 629 77 99 | dallenwil@nw.ch |