Todesfall im Spital oder Heim
Stirbt eine Person im Spital oder Heim wird die ärztliche Bescheinigung des Todes vom zuständigen Arzt / von der zuständigen Ärztin ausgestellt. Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt vom Spital oder Heim innert 2 Tagen an das zuständige Zivilstandsamt gesandt.
Falls Sie ein schweizerisches Familienbüchlein oder einen Familienausweis haben, kann dies zur Nachtragung an uns eingereicht werden. Sie können dies per Post oder auch persönlich bei uns vorbei bringen.
Bei Bedarf kann auch eine Todesurkunde (kostenpflichtig) bei uns bestellt werden. Sie können dies entweder telefonisch oder auch per Online-Formular erledigen.
Falls die verstorbene Person ausländische Staatsangehörige war, erkundigen Sie sich bitte direkt bei uns, welche Dokumente notwendig sind, dass der Todesfall beurkundet werden kann.
Bestattungswesen
Die Angehörigen melden sich bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung betreffend Grabeinteilung und Graböffnung.
Überführen einer Leiche ins Ausland
Zur Überführung der Leiche oder der Urne ins Ausland müssen mehrere Schritte unternommen werden. Die Bestattungsinstitute sind Ihnen gerne behilflich.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Broschure_Was_tun_bei_einem_Todesfall.pdf (, 856.37 kB) | Download | 0 | Broschure_Was_tun_bei_einem_Todesfall.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt Nidwalden (extern) | 041 618 72 60 | zivilstandsamt@nw.ch |