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Gemeinde Dallenwil
Hinweis

Für die Abstimmungsergebnisse der Gemeinde Dallenwil klicken Sie bitte auf das entsprechende Abstimmungsdatum (oben).

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Das Gesamtresultat der eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmung finden sie unter:

 
Urnenöffnungszeiten

Urne bei der Gemeindeverwaltung und beim Restaurant Alpenhof, Wiesenberg:
Sonntag, 9.30 - 11.00 Uhr

 

 
Urnenstandort

  • Gemeindeverwaltung, Dallenwil
  • Restaurant Alpenhof, Wiesenberg
 
Bedingungen / Voraussetzungen

Ausübung des Stimmrechts Informationen betreffend die Ausübung des Stimmrechts (persönliche bzw. briefliche Stimmabgabe sowie von Stellvertretungsmöglichkeiten) entnehmen Sie bitte dem Stimmrechtsausweis sowie dem Zustell- und Antwortkuvert. Dieses Fensterkuvert enthält nebst dem Abstimmungsmaterial auch den Stimmrechtsausweis.
Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene finden statt, wenn sie der Gemeinderat anordnet oder wenn dies ein Zwanzigstel der Aktivbürger schriftlich verlangt. Bei Urnenabstimmungen innerhalb der Gemeindeversammlung wird auf der Traktandenliste zur entsprechenden Gemeindeversammlung speziell hingewiesen. In solchen Fällen ist eine briefliche Stimmabgabe oder Stellvertretung nicht möglich. Das Stimmmaterial wird an der Gemeindeversammlung abgegeben.
 
Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in den Umschlag für die Stimm- und Wahlzettel.
  • Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich.
  • Legen Sie den Umschlag für die Stimm- und Wahlzettel und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das graue Zustell- und Antwortcouvert, mit dem Sie das Wahl- und Abstimmungsmaterial erhalten haben.
  • Das graue Zustell- und Antwortcouvert mit der Adresse an die Gemeindeverwaltung kann frankiert und verschlossen rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben, am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung (bis spätestens um 11.00 Uhr des Abstimmungstages) geworfen oder durch eine Vertretung dem Abstimmungsbüro übergeben werden.
  • Bei Postaufgabe (B-Post) ist das Zustell- und Antwortcouvert bis spätestens Dienstag vor dem Wahl- / Abstimmungstag zu verschicken.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist
  • Die Stimm- und Wahlzettel nicht amtlich sind
  • sie nach Urnenschluss beim Stimmbüro eintrifft
 
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