Seit 1. Januar 2019 sind im Kanton Nidwalden die Gemeinden zuständig für die Hinterlegungsstelle von Verfügungen von Todes wegen (Testamente, letztwillige Verfügungen und Erbverträge) und von Vorsorgeaufträgen.
Gestützt auf das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB, NG 211.1) sind die Wohnsitzgemeinden für die rechtmässige Entgegennahme, Aufbewahrung und Herausgabe dieser Dokumente zuständig und verantwortlich. Bei der Gemeindeverwaltung Dallenwil wird die Hinterlegungsstelle bei der Einwohnerkontrolle geführt. Die hinterlegten Dokumente werden im Einwohnerregister der betroffenen Person vermerkt.